Was bedeutet die Verbandsklage der Arbeiterkammer für die Servicepauschale?

Die Servicepauschale wurde über Jahre in Abstimmung mit der Regulierungsbehörde und auf Basis der geltenden Rechtslage mit unseren Kund:innen vereinbart. Bisher gibt es kein Urteil, das inhaltlich über die Berechtigung der Servicepauschale bei Telekommunikationsverträgen entschieden hat. Wir sind zuversichtlich, dass die vereinbarte Servicepauschale einer rechtlichen Überprüfung durch die Klage der Arbeiterkammer Stand hält.

Die Telekommunikationsbranche ist stark reguliert, sämtliche Entgelte und Gebühren werden entsprechend dem Telekommunikationsgesetz der Regulierungsbehörde angezeigt und von dieser genehmigt. Weder von der Regulierungsbehörde noch von der Arbeiterkammer gab es in den letzten Jahren Beschwerden zur Verrechnung der Servicepauschale. Sollte es entgegen unserer Rechtsansicht zu einer Rückzahlungsverpflichtung bezahlter Beträge kommen, werden wir uns selbstverständlich an rechtskräftige Gerichtsentscheidungen halten.

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