Teilvergleich mit der AK.
Die B u n d e s a r b e i t s k a m m e r und H u t c h i s o n D r e i A u s t r i a G m b H haben am 22.11.2024 vor dem Handelsgericht Wien folgenden Teilvergleich geschlossen:
- Die beklagte Partei verpflichtet sich, ab 17.2.2025 die Verwendung der nachstehend genannten Klauseln oder sinngleicher Klauseln in allgemeinen Geschäftsbedingungen und Vertragsformblättern im geschäftlichen Verkehr mit Verbrauchern zu unterlassen und es weiters ab 17.2.2025 zu unterlassen, sich auf diese oder sinngleiche Klauseln zu berufen, soweit diese bereits Inhalt der von der beklagten Partei mit Verbrauchern abgeschlossenen Verträge geworden sind:
Klausel 2A „Mahnspesen (pro Mahnung) 10 €“
Klausel 2B „Mahnspesen (pro Mahnung) max. 10 €“
Klausel 3 „Im Fall des Zahlungsverzuges schulden die Vertragsparteien Verzugszinsen in Höhe von 10 % pro Jahr.“
Klausel 6A „Wechsel von Bankeinzug auf Zahlung per Zahlschein 10 €“
Klausel 6B „Wechsel von Bankeinzug/Kreditkartenzahlung auf Zahlung per Zahlschein 10 €“
Klausel 7 „Soweit Drei dem Kunden auf dessen Wunsch Waren oder IT/TK-Equipment zusendet, trägt der Kunde mangels anderer Vereinbarung Kosten und Risiko des Versandes.“ - Die beklagte Partei verpflichtet sich, diesen Vergleich mit Ausnahme der Punkte 3 und 4 am 17.2.2025, jedoch spätestens binnen 3 Tagen, für sechs Wochen auf der von der beklagten Partei betriebenen Website www.drei.at, oder, sollte sich die Internetadresse ändern, auf der von ihr betriebenen Website derart zu veröffentlichen bzw. die Veröffentlichung durch den Betreiber der Website zu veranlassen, dass die Veröffentlichung unabhängig vom Endgerät, von dem die Seite aufgerufen wird, unübersehbar, ohne Notwendigkeit zu scrollen, auf der Startseite angekündigt wird, nämlich mit einem als Teilvergleich bezeichneten Link direkt aufrufbar, wobei die Veröffentlichung in Fettumrandung und mit gesperrt geschriebenen Prozessparteien, der Bezeichnung des Gerichtes und dem Namen der Richterin, ansonsten hinsichtlich Schriftgröße, Schriftfarbe, Farbe des Hintergrundes und Zeilenabständen so vorzunehmen ist wie auf der Website www.drei.at im Textteil üblich.
Handelsgericht Wien, Abteilung 53 Wien, 22. November 2024 Mag.a Christiane Kaiser, LLM, Richterin