Kann ich meine Rufnummer zu einem anderen Anbieter mitnehmen?
Wenn Sie Ihre Rufnummer behalten und zu einem neuen Anbieter übertragen möchten, benötigen Sie die NÜV-Information, die vor der Rufnummernübertragung beantragt werden muss. Die Übertragung der Rufnummer ist bis spätestens ein Monat nach Vertragsende möglich.
Für die NÜV-Information kontaktieren Sie uns bitte. Alternativ können Sie auch beim neuen Anbieter die Einholung der NÜV-Information beauftragen.
Gut zu wissen: Durch die Übertragung Ihrer Rufnummer zu einem anderen Betreiber wird Ihr Vertrag mit Drei automatisch gekündigt, eine gesonderte Kündigung ist nicht notwendig. Falls Sie Ihren Vertrag mit Drei mit einer Ersatznummer fortsetzen wollen, geben Sie das bitte uns oder Ihrem neuen Betreiber im Zuge der Rufnummernmitnahme bekannt – unbedingt noch vor dem tatsächlichen Tag der Rufnummernübertragung. Bitte beachten Sie, dass bei der Vertragskündigung Kosten aufgrund von Kündigungsfristen oder Mindestvertragsdauern anfallen können.